Baustein
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Ergebnis
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{{G-freigegeben}}
Für Bilder, die von ihrem Urheber in die Gemeinfreiheit entlassen wurden und/oder für die ein unbeschränktes Nutzungsrecht für jedermann gewährt wurde (für Benutzer aus Deutschland)
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{{Bild-frei}}
Für Bilder, die von ihrem Urheber in die Gemeinfreiheit entlassen wurden und/oder für die ein unbeschränktes Nutzungsrecht für jedermann gewährt wurde (für Benutzer aus Deutschland)
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Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich.
Das Nutzungsrecht wurde ausdrücklich oder – aufgrund einer noch weiter gehenden, im deutschen Sprachraum aber rechtlich nicht möglichen Übergabe in die „public domain“ oder der rechtlich ebenfalls nicht möglichen Deklarierung eigener Werke als „gemeinfrei“ – konkludent eingeräumt.
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{{G-Schöpfungshöhe}}
Für Bilder, die nicht die für urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe erreichen
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Diese Datei erreicht nicht die für einen urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe.
Liegt eine einfache Wiedergabe vor, so erreicht sie ebenfalls nicht das „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980), um den Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können.
Die Datei ist daher gemeinfrei.
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{{G-alt}}
Für Bilder, deren Schutzdauer abgelaufen ist
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Die Schutzdauer für die Vorlage dieser Datei ist nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen, somit ist die Datei gemeinfrei.
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{{PD}}
Zur Zeit noch eine Universalvorlage für Gemeinfreiheit, wenn noch keine entsprechende Vorlage erstellt wurde
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Diese Datei ist gemeinfrei, adäquat „public domain“ (PD); sie kann uneingeschränkt genutzt werden.
Sie wurde entweder direkt von ihrem Urheber (siehe Quellenangabe) freigegeben, die Schutzdauer ist nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen (Richtschnur: 70 Jahre nach Tod des Urhebers) oder sie erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um urheberrechtlich geschützt zu sein.
Uneingeschränkte Nutzung bedeutet, dass der Urheber auf die Ausübung der Urheberpersönlichkeitsrechte (z. B. Namensnennung) und die Wahrnehmung der Verwertungsrechte im weitestmöglichen Umfang verzichtet, das heißt in dem Umfang, der in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung möglich ist. Weitergehende Bedingungen (insbesondere eine Quellenangabe) sind zur Vermeidung von Missverständnissen zu empfehlen, aber nicht rechtlich verpflichtend.
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